Stand: Januar 2025
Luhe Umzug & Entrümpelung
Inhaber Edin Zejnilovic
Grapenkamp 30
21423 Winsen / Luhe
Mobil: +49 176 21771359
E-Mail: Luhe-umzug-entruempelung@outlook.de
Website: www.luhe-umzug-entruempelung.de
===================================================================
§ 1 - Geltungsbereich, Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Umzugsdienstleistungen, Lagerungsleistungen, Entrümpelungen sowie damit verbundene Nebendienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Sie gelten gegenüber:
- Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln)
- Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können)
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur in Kraft gesetzt, wenn Luhe Umzug & Entrümpelung diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge und Zusatzleistungen ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung, sofern sie sich auf dieselbe Auftragssphäre beziehen.
§ 2 - Leistungen des Auftragnehmers / Pflichten
2.1 Der Auftragnehmer führt die vertraglich vereinbarten Leistungen - Umzug, Transport, Lagerung, Entrümpelung etc. - mit der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens aus.
2.2 Bei Entrümpelungen umfasst die Leistung insbesondere das Ausräumen, Sortieren, Verpacken, Transportieren und - soweit vereinbart - die Entsorgung von beweglichen Gegenständen aus Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Garagen oder sonstigen Räumlichkeiten.
2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, gefährliche Stoffe, Sondermüll oder gesetzlich verbotene Gegenstände (z. B. Asbest, Chemikalien, Farben, Lacke, Benzin, Munition, Waffen, Betäubungsmittel) zu transportieren oder zu entsorgen.
2.4 Entsorgungskosten (z. B. Deponiegebühren, Recyclinghof, Sperrmüll) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
2.5 Kommt es im Verlauf der Ausführung zu unvorhersehbaren, zusätzlichen Aufwendungen (z. B. Zugangsschwierigkeiten, Witterungseinflüsse, Zusatzarbeiten), sind diese vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nach den Umständen notwendig und angemessen erscheinen.
2.6 Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (z. B. zusätzliche Möbelstücke, Zusatzarbeiten, zusätzliche Entrümpelungsarbeiten) werden erst nach ausdrücklicher Weisung des Auftraggebers ausgeführt und separat berechnet.
2.7 Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einsetzen, sofern dies vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.
2.8 Der Auftragnehmer ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht verpflichtet, Installations-, Montage-, Elektro- oder Sanitärarbeiten durchzuführen.
2.9 Sofern Handwerkerleistungen durch Dritte vermittelt werden, haftet der Auftragnehmer nur für sorgfältige Auswahl, nicht für deren Fehlleistung (sofern vertraglich zulässig).
§ 3 - Mitwirkungspflichten und Hinweispflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat rechtzeitig und unaufgefordert über Umstände zu informieren, die den Ablauf oder Umfang der Leistung beeinflussen (z. B. Zugangsschwierigkeiten, enge Treppenhäuser, besondere Bodenbelastungsgrenzen, Verkehrsbehinderungen, Parkverbote, Halteverbotszonen).
3.2 Der Auftraggeber hat, wenn er das Verpacken selbst übernimmt, darauf hinzuweisen, wenn das Umzugsgut gefährlich ist (z. B. entzündlich, ätzend, gasförmig, strahlend, giftig). In solchen Fällen muss er Art und Umfang der Gefahr schriftlich mitteilen, damit der Auftragnehmer entscheiden kann, ob und unter welchen Bedingungen er die Leistung übernimmt.
3.3 Bei Entrümpelungen hat der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch Markierung, separate Aufstellung oder schriftliche Liste), welche Gegenstände entsorgt werden sollen und welche im Eigentum verbleiben. Für Fehlentsorgungen aufgrund unklarer oder fehlender Kennzeichnung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
3.4 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die zu entsorgende Gegenstände frei von Schadstoffen sind. Sollten dennoch Sondermüll oder Gefahrstoffe untergemischt sein, trägt der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten und haftet für daraus entstehende Schäden.
3.5 Der Auftraggeber darf nur Sachen übergeben, die ihm als Umzugs- oder Entrümpelungsgut zustehen und die rechtlich und tatsächlich transportier- bzw. lagerfähig sind; er haftet für Rechte Dritter.
3.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Adressänderung während der Vertragslaufzeit unverzüglich in Textform mitzuteilen.
§ 4 - Vertragsabschluss, Angebot und Annahme
4.1 Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4.2 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Auftragsangebots durch den Auftragnehmer in Schrift- oder Textform oder durch Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer.
4.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief).
§ 5 - Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Entgelt vollständig bei Ablieferung des Umzugsguts bzw. bei Leistungserbringung (einschließlich Entrümpelung und Entsorgung) fällig.
5.2 Bei internationalen Umzügen ist das Entgelt spätestens vor Beginn der Verladung zu zahlen.
5.3 Auslagen (z. B. Parkschein, Transportgenehmigungen, Maut, Deponie- oder Recyclinggebühren) werden zusätzlich berechnet.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Umzugs- oder Entrümpelungsgut so lange zurückzuhalten, bis alle fälligen Forderungen einschließlich Nebenkosten beglichen sind (Zurückbehaltungsrecht).
5.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 - Lagerung
6.1 Für Lagerleistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Lagerbedingungen (ALB) von Luhe Umzug & Entrümpelung, die Bestandteil dieser AGB sind.
6.2 Der Auftraggeber ist auch hier zu denselben Hinweispflichten (vgl. § 3) verpflichtet.
6.3 Das Lagergut wird gegen Vorlage des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses ausgegeben; bei Teilauslagerungen werden Abschreibungsvermerke vorgenommen.
§ 7 - Anwendung der ADSp 2017
7.1 Geltung für alle Auftraggeber
Für sämtliche Speditions-, Fracht-, Lager- und sonstigen logistischen Dienstleistungen von Luhe Umzug & Entrümpelung, Inhaber Edin Zejnilovic, gelten - soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
7.2 Abweichung von gesetzlichen Regelungen
Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich der Haftungshöchstbeträge von den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) ab, indem die Haftung für Güterschäden auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm begrenzt ist und darüber hinaus bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung sowie in bestimmten Schadensfällen (z. B. bei unbekanntem Schadensort) eine weitergehende Haftungsbegrenzung auf 2 SZR/kg bzw. 1,25 Mio. Euro je Schadensfall oder 2,5 Mio. Euro je Schadensereignis gilt.
7.3 Verfügbarkeit der ADSp 2017
Die ADSp 2017 können jederzeit bei uns angefordert, auf unserer Website unter www.luhe-umzug-entruempelung.de heruntergeladen oder auf der Website des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) unter www.dslv.org eingesehen werden.
7.4 Besonderheiten für Verbraucher
Die Haftungsbeschränkungen der ADSp 2017 gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie mit den zwingenden Vorschriften des Verbraucherschutzrechts vereinbar sind. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Haftung für Personenschäden, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unberührt (§§ 309 Nr. 7, 276 BGB).
§ 8 - Widerrufsrecht
8.1 Für Verbraucher
8.1.1 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht für Verträge über:
- die Beförderung von Sachen (Umzüge, Transporte, Entrümpelungen)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht
8.1.2 Dies gilt auch für Zusatzleistungen (z. B. Verpackung, Montage), die unmittelbar mit dem Transport- oder Umzugsauftrag verbunden sind und am selben Tag erbracht werden.
8.1.3 Für separate Lagerverträge ohne feste Laufzeit besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht gemäß § 9.
8.2 Für Unternehmer
Unternehmer haben kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.
§ 9 - Rücktritt, Kündigung
9.1 Für alle Auftraggeber
9.1.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Ausführung kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer Aufwendungen vergüten und einen angemessenen Pauschalbetrag verlangen - unter Anrechnung dessen, was ihm durch die Vertragsaufhebung erspart, geblieben oder anderweitig erworben worden ist.
9.1.2 Führt der Auftragnehmer den Auftrag nicht (vollständig) aus und dies fällt in seinen Risikobereich, entfällt sein Anspruch auf Vergütung im Umfang der nicht erbrachten Leistung.
9.2 Kündigungspauschalen (nur für Unternehmer)
Bei Kündigung durch den Auftraggeber (Unternehmer) gelten folgende Pauschalen:
- Bis 14 Tage vor Leistungstermin: 25% der vereinbarten Vergütung
- 7-13 Tage vor Leistungstermin: 50% der vereinbarten Vergütung
- Weniger als 7 Tage vor Leistungstermin: 80% der vereinbarten Vergütung
- Am Tag der Leistung: 95% der vereinbarten Vergütung
Der Auftraggeber (Unternehmer) kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.3 Kündigungspauschalen (für Verbraucher)
Bei Kündigung durch den Auftraggeber (Verbraucher) gelten folgende Pauschalen:
- Bis 7 Tage vor Leistungstermin: 20% der vereinbarten Vergütung
- 3-6 Tage vor Leistungstermin: 40% der vereinbarten Vergütung
- Weniger als 3 Tage vor Leistungstermin: 60% der vereinbarten Vergütung
Der Verbraucher kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.4 Lagerverträge
Für Lagerverträge ohne feste Laufzeit gelten Kündigungsfristen entsprechend den Allgemeinen Lagerbedingungen (ALB) oder gesonderter Vereinbarung.
§ 10 - Haftung und Haftungsbegrenzung
10.1 Grundsätzliche Haftung (für alle Auftraggeber)
10.1.1 Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Guts von der Übernahme bis zur Auslieferung nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und den ADSp 2017.
10.1.2 Die Haftung für Personen- oder Gesundheitsschäden bleibt unberührt, ebenso die Haftung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
10.1.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.2 Haftungsbeschränkungen (nur für Unternehmer)
10.2.1 Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, ist die Haftung gegenüber Unternehmern beschränkt auf:
- 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Rohgewicht gemäß ADSp 2017,
Ziffer 23
- Bei multimodalen Transporten mit Seebeförderung: 2 SZR/kg
- Höchstbetrag je Schadensfall: 1,25 Mio. Euro
- Höchstbetrag je Schadensereignis: 2,5 Mio. Euro
10.2.2 Für sonstige Vermögensschäden (nicht Güterschäden) ist die Haftung gegenüber Unternehmern begrenzt auf 100.000 Euro je Schadensfall.
10.2.3 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.3 Haftung gegenüber Verbrauchern
10.3.1 Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer für Vorsatz und Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.3.2 Die Haftungsbeschränkungen der ADSp 2017 gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Personenschäden, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unbeschränkt.
10.3.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gegenüber Verbrauchern:
- Unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Unbeschränkt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- Im Übrigen begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
10.4 Haftungsausschlüsse (für alle Auftraggeber)
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden:
- bei höherer Gewalt, Krieg, Störungen durch Dritte, Naturereignissen
- für Schäden an lebenden Tieren und Pflanzen
- für Schäden, die durch nicht erkennbare Materialfehler, Alterung, Korrosion, Risse etc. entstehen
- für Schäden in verschlossenen Verpackungen, sofern der Auftragnehmer sie nicht geöffnet hat
- für Schäden bei ungewöhnlich hoher Gefährdung ohne vorherige Vereinbarung
- für indirekte Vermögensschäden und entgangenen Gewinn, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
10.5 Besondere Regelungen für Entrümpelungen (für alle Auftraggeber)
10.5.1 Für Schäden, die im Zuge einer Entrümpelung durch nicht erkennbare Gefahrenquellen (z. B. instabile Bausubstanz, Schädlingsbefall, Schimmel, kontaminierte Materialien) entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
10.5.2 Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die vom Auftraggeber nicht eindeutig von den zu entsorgenden Gütern getrennt oder gekennzeichnet wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 11 - Verjährung
11.1 Für Unternehmer
11.1.1 Ansprüche des Auftraggebers (Unternehmer) aus Verträgen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung (§ 477 HGB).
11.1.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Verjährung von drei Jahren (§ 199 BGB).
11.2 Für Verbraucher
11.2.1 Ansprüche des Auftraggebers (Verbraucher) verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB).
11.2.2 Bei Personenschäden beträgt die Verjährungsfrist dreißig Jahre.
11.3 Rügepflicht (für alle Auftraggeber)
11.3.1 Offensichtliche Schäden sind unverzüglich bei Ablieferung bzw. spätestens am Folgetag in Textform anzuzeigen.
11.3.2 Verdeckte Schäden sind binnen 7 Tagen ab Entdeckung in Textform geltend zu machen.
11.3.3 Bei Fristversäumnis gilt das Gut als mängelfrei übergeben, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen.
§ 12 - Datenschutz
12.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG). Personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. Dritter werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verarbeitet und nicht länger als erforderlich gespeichert.
12.2 Details zur Datenverarbeitung enthält die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf unserer Website unter www.luhe-umzug-entruempelung.de/datenschutz abrufbar ist und auf Wunsch in Textform zugesandt wird.
12.3 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß den Artikeln 15-21 DSGVO.
§ 13 - Schlichtungsstelle
13.1 Der Auftragnehmer ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Umzug beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖE) e.V. teilzunehmen (www.schlichtungsstelle-umzug.de). Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter www.luhe-umzug-entruempelung.de/schlichtung
13.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, erklärt sich aber im Einzelfall dazu bereit.
§ 14 - Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Für Unternehmer
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist das Amtsgericht Winsen an der Luhe bzw. das Landgericht Lüneburg. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
14.2 Für Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Dies ist in der Regel der Wohnsitz des Verbrauchers.
14.3 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 15 - Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Ersatzregelung in Einklang mit dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel zu vereinbaren.
15.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
15.3 Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
======================================================
Kontakt
Luhe Umzug & Entrümpelung
Inhaber Edin Zejnilovic
Grapenkamp 30
21423 Winsen / Luhe
Mobil: +49 176 21771359
E-Mail: Luhe-umzug-entruempelung@outlook.de
Website: www.luhe-umzug-entruempelung.de